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1. Allgemeines:
Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden
Geschäftes zwischen der Firma "Shop am ZOB - Albersdorf, Günter Köhl"
im Folgenden kurz KöHL genannt, und ihren Vertragspartnern.
Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von KöHL als anerkannt und
vereinbart.
2. Vertragsschluss:
Bestellungen werden angenommen durch Bestätigung oder deren Ausführung.
Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt,
bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Preise:
Alle Preise gelten ab Lager Albersdorf (netto Kasse zzgl. jeweils geltender
Mehrwertsteuer).
4. Zahlung:
Zahlungen sind sofort fällig bei Lieferung und Rechnungsausstellung.
Zahlungsort ist Albersdorf.
Zahlungen sind zu erbringen netto Kasse. Der Besteller erkennt an, ab dem 10.
Tage ab Rechnungsdatum verpflichtet zu sein, Zinsen in Höhe von 5% über dem
jeweils gültigen Diskontsatz an die Firma KöHL zu zahlen.
Zahlungsverzug berechtigt die Firma KöHL bereits ausgelieferte Ware wieder an
sich zu nehmen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
5. Eigentumsvorbehalt:
Ausgelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma KöHL.
Der Erwerber darf ausgelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiter veräußern.
Bei Teilnahme am bargeldlosen Lastschriftverfahren gilt die Schuld erst bei endgültiger,
unwiderbringlicher Gutschrift auf dem Konto der Firma KöHL als beglichen.
Die Firma KöHL behält sich für diesen Fall ausdrücklich einen verlängerten
Eigentumsvorbehalt vor.
Bei Weiterverarbeitung der durch uns gelieferten Artikel erhält die Firma KöHL
Eigentumsrecht im Anteil der von ihr gelieferten Ware.
6. Lieferfristen:
Lieferdaten werden ausschließlich schriftlich vereinbart.
überschreitet die Firma KöHL einen vereinbarten Liefertermin, so ist der Kunde
berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, es
sei denn, dass die Firma KöHL die Verzögerung nicht zu vertreten hat, sondern
auf das Verhalten Dritter zurückzuführen ist. Dasselbe gilt bei Ereignissen,
die außerhalb des Einflussbereiches der Firma KöHL liegen, insbesondere bei höherer
Gewalt,
Verweigerung, Einschränkung, Feuer, Explosion, überschwemmung, Ausfall von
Maschinen, Streik, Aussperrung, sonstige Tarifauseinandersetzungen, Knappheit
von Material oder Energie oder Transportmöglichkeit, Krieg oder Aufstand.
7. Haftung:
Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen die Firma KöHL sind beschränkt auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma
KöHL oder sonstigen Mitarbeitern.
8. Garantie:
Die Firma KöHL übernimmt eine Garantie von 6 Monaten ab Rechnungsdatum.
Die Garantie umfasst die Gewähr dafür, dass die Ware bei übergabe frei von Mängeln
ist, die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit aufheben oder mindern. Empfangene
Waren sind unverzüglich auf Transportschäden und erkennbare Produktmängel zu
untersuchen und der Firma KöHL unverzüglich, spätestens aber binnen 48
Stunden ab Erhalt mitzuteilen, unter gleichzeitiger möglichst genauer
Beschreibung.
Spätere Mitteilungen über Liefermängel oder Transportschäden sind nicht möglich.
Die Ware ist ggf. auf Kosten und Risiko des Kunden an die Firma KöHL in
Albersdorf zurückzuschicken.
Bei berechtigten Reklamationen steht dem Kunden nach Wahl der Firma KöHL ein
Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder Rückgabe der Ware oder auf
Ersatzlieferung zu.
Unberechtigte Reklamationen, bei denen Produktmängel nicht nachvollzogen werden
können, werden Kunden nach Werkstattaufwand in Rechnung gestellt, es gilt dabei
ein Technikerstundensatz von z.Zt. 41,65 € inkl. Mehrwertsteuer.
Es wird dabei ein Mindestsatz von 15 Minuten = € 10,41 inkl. Mehrwertsteuer,
zzgl. der Rückversandkosten berechnet.
Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig aus welchem
Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung,
Lieferung oder der Verwendung von Firma KöHL-Produkten entstehen können, sind
ausgeschlossen. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können
nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich
schriftlich zugesichert worden ist.
Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Falle der Nachbesserung tritt keine Verlängerung der Garantiefrist ein.
Gewährleistungsfristen werden nicht erneut in Gang gesetzt.
Verkauft der Käufer die von der Firma KöHL gelieferten Artikel, so ist ihm
untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen
Garantieleistungsansprüche auf die Firma KöHL zu verweisen.
9. Schlussbestimmungen:
Die übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Käufer
an eine Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Firma KöHL.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Kaufvertrag enthält sämtliche
Abreden der Parteien und ersetzt alle früheren Abreden bezüglich des
Vertragsgegenstandes.
änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in
einem von beiden Parteien unterschriebenen Zusatzvertrag niedergelegt werden.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berühren
nicht die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen.
11. Anzuwendendes Recht:
Anzuwendendes Recht ist ausschließlich deutsches Recht, dem auch alle Verträge
der Parteien unterliegen.
Alle anderen nationalen Rechte, auch das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA,
EKAG, beide vom 17.07. 1973) werden ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Albersdorf
Stand: 01.04.2016
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